Störerhaftung
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Als Provider gemeldete Firmen sind per Gesetz von der Störerhaftung ausgenommen. Im Gegensatz dazu haften Vereine, die unentgeltlich den Zugang ins Internet bereitstellen oder Privatpersonen, die irrtümlich ihr WLAN nicht ausreichend verschlüsseln.
Für gewerbliche WLAN-Betreiber wie Cafés oder Bars stellt das Bereitstellen eines öffentlichen Netzwerkes aufgrund von Abmahnungen ein hohes finanzielles Risiko dar. Als Angst davor wird den Gästen des Cafés kein freies Netzwerk mehr angeboten.
Der Berliner Verein Freie Netzwerke e.V. protestiert mit der Initiative Freifunk statt Angst gegen die derzeitige Rechtslage der Störerhaftung.
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Über die Freifunk-Freedom-Fighter-Box werden alle Verbindungen über einen gesicherten VPN Tunnel nach Schweden geschickt. Der Nutzer erhält dabei eine neue IP-Adresse, die nicht zurückverfolgt werden kann und der Nutzer bleibt damit anonym. Das Problem der Störerhaftung und jeder andere Versuch, den Datenverkehr zu kontrollieren, wird somit umgangen.
Wer über die FFF-Box surft, wird zuerst auf die Kampagnenseite “Freifunk statt Angst” geleitet. Freifunk demonstriert mit den offenen Internetzugängen via der Freifunk-Freedom-Fighter-Box gegen die ungerechte Rechtslage der Störerhaftung.
Und wir protestiern mit! Bei uns steht ab sofort eine FFF-Box und jeder darf bei uns frei, kostenlos und unzensiert ins Internet.
This post was last modified on 25. März 2026 11:29
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