Nachtrag: Buttonlösung tritt voraussichtlich erst zum 1. Juli 2012 in Kraft

Wie in diesem Blog bereits angekündigt, gibt es seit dem 24. August 2011 einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (Siehe Artikel November 2011). In dem ursprünglichen Text wurde noch davon ausgegangen, dass das Gesetz eher in Kraft treten wird, es wurden aber noch Änderungen zum Entwurf gemacht.

Veränderungen im Gesetzesentwurf BGB § 312g Abs. 2 – 4

(Änderungen unterstrichen)

“(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen. (3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.  Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. (4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.”

Der Bundesrat wird nun endgültig am 30.März 2012 abstimmen. Die Button-Lösung trat damit voraussichtlich erst am 01.Juli 2012 in Kraft. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden!

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This post was last modified on 7. Oktober 2014 11:07

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